Bitte lesen Sie nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Als Teilnehmer an den Dienstleistungen der Magasoft GmbH (gilt auch für
die Marken hostplus.ch und dyndns.ch) gelten juristische oder natürliche
Personen, welche von Magasoft GmbH im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags Dienstleistungen
beziehen.
1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aktuelle Preisliste der Magasoft
GmbH und allfällige weitere schriftliche Vereinbarungen.
1.3 Nimmt der Teilnehmer mittels Dienstleistungen der Magasoft GmbH auch Dienstleistungen
Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen
dieser Drittleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt
haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den
Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen.
Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der Magasoft GmbH bleibt vorbehalten.
1.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten
Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen
rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes
einzuhalten.
2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages
2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande, bzw. Magasoft
GmbH ist erst dann gebunden, wenn die Magasoft GmbH den vom Teilnehmer rechtsverbindlich
unterzeichneten Antrag auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags bestätigt,
resp. gegengezeichnet hat. Elektronische Bestellungen durch die hostplus.ch-Plattform
gelten ebenfalls in diesem Sinne. Magasoft GmbH legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung
durch den Teilnehmer fest.
2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende
schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.
2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auf Monatsende
auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen
den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer von 3 Monaten.
2.4 Aus wichtigem Grund kann die Magasoft GmbH den Dienstleistungsvertrag jederzeit
mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund stellt namentlich
der Entzug der Mietleitungskonzession der Magasoft GmbH durch die Swisscom AG
dar.
3. Pflichten der Magasoft GmbH
3.1 Magasoft GmbH erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der
ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen. Magasoft
GmbH kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung
der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung
von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt
von diesem Vertrag innerhalb der festgelegten Kündigungsfristen zu, sofern
er Magasoft GmbH über die Störung umgehend schriftlich informiert
und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte
Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten seitens
der Swisscom AG, gelten nicht als Störungen.
3.2 Die dem Bezüger der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte
Software, Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum der Magasoft GmbH.
Der Bezüger erhält weder Verfügungs-, noch Urheberrechte daran.
3.3 Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während
24 Stunden und sieben Tage pro Woche zur Verfügung, anderslautende Vereinbarung
und Störungen technischer Natur vorbehalten.
4. Pflichten des Teilnehmers
4.1 Zum Bezug von Magasoft-GmbH-Dienstleistungen ist grundsätzlich nur
der im Vertrag genannte Teilnehmer berechtigt. Ausdrücklich untersagt ist
die Weitervermietung von Speicherplatz auf Rechnern der Magasoft GmbH an Dritte,
sofern dies nicht explizit im Rahmen eines Angebotes angenommen werden kann,
zum Beispiel in einem sog. Reseller-Angebot.
4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Magasoft GmbH sofort über ihm zur
Kenntnis gelangte Mängel und Störungen zu informieren. Diese Verpflichtung
besteht namentlich bei Störungen, die durch den Teilnehmer selbst verursacht
wurden, wie auch solche, bei denen nicht autorsierte Dritte ("Hacker")
verantwortlich sind.
4.3 Ausdrücklich untersagt sind alle Verwendungen der Dienstleistungen
der Magasoft GmbH, die darauf abzielen - böswillig oder aus sonstigen Gründen
-, die Systeme der Magasoft GmbH in ihrer Funktionalität zu stören
und andere Teilnehmer, wie auch unbeteiligte Dritte zu belästigen.
4.4 Es ist untersagt, mit Hilfe der Dienstleistungen der Magasoft GmbH Inhalte
erotischer, extremer politischer oder religiöser Art zu verbreiten oder
auf deren Rechnern zu speichern.
5. Haftung
5.1 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Magasoft GmbH jede Haftung für
direkte und indirekte Schäden und Folgeschäden aus. Namentlich für
den Verlust von Daten wird keinerlei Haftung übernommen.
5.2 Für den Inhalt, der unter Zuhilfenahme von Magasoft-Dienstleistungen
publiziert oder übermittelt wird, trägt der Teilnehmer die vollumfängliche
Verantwortung gegenüber Behörden.
6. Gebühren
6.1 Die Vergütung für die von Magasoft GmbH dem Teilnehmer zur Verfügung
gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten.
Magasoft GmbH kann die Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist
von 30 Tage auf Monatsende anpassen.
6.2 Die Gebühren werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Sie sind
jeweils im voraus netto zu bezahlen. Ausgeglichen kann der geschuldete Betrag
auch über die elektronische Plattform von hostplus.ch werden.
7. Vertraulichkeitserklärung
Beide Parteien verpflichten sich generell, als vertraulich bezeichnete Informationen
keinem Dritten weiterzugeben, ausser die andere Partei erteilt ausdrücklich
ihr Einverständnis. Desweitern dürfen auch keine Informationen weitergegeben
werden, die aufgrund der Zusammenarbeit der einen, wie der anderen Partei zur
Einsicht gelangte.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Arlesheim BL. Magasoft GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer
an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden
Bestandteile unterstehen dem schweizerischen Recht.
Stand 30. Juni 2009
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